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Diese Übersetzungen wurden als Service bereitgestellt, aber die englischen Versionen der Nutzungsbedingungen regeln alle rechtlichen Angelegenheiten.

Richtlinie zur Beilegung von Domainnamenstreitigkeiten

  1. Zweck

Diese einheitliche Richtlinie zur Beilegung von Domainnamenstreitigkeiten (die „Richtlinie“) wurde von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers („ICANN“) angenommen. Sie ist durch Verweis in Ihre Registrierungsvereinbarung aufgenommen und legt die Bedingungen im Zusammenhang mit einem Streitfall zwischen Ihnen und einer anderen Partei als uns (dem Registrar) über die Registrierung und Nutzung eines von Ihnen registrierten Internet-Domainnamens fest. Verfahren gemäß Absatz 4 dieser Richtlinie werden nach den Verfahrensregeln für die einheitliche Richtlinie zur Beilegung von Domainnamenstreitigkeiten (den „Verfahrensregeln“) durchgeführt, die unter www.icann.org/udrp/udrp-rules-24oct99.htm verfügbar sind, sowie nach den zusätzlichen Regeln des ausgewählten Dienstanbieters für administrative Streitbeilegung.

Ihre Zusicherungen

Durch die Beantragung der Registrierung eines Domainnamens oder durch die Aufforderung an uns, eine Domainnamen-Registrierung aufrechtzuerhalten oder zu verlängern, sichern Sie uns hiermit zu und gewährleisten, dass (a) die Angaben, die Sie in Ihrem Registrierungsvertrag gemacht haben, vollständig und korrekt sind; (b) nach Ihrem Wissen die Registrierung des Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt oder anderweitig beeinträchtigt; (c) Sie den Domainnamen nicht zu einem rechtswidrigen Zweck registrieren; und (d) Sie den Domainnamen nicht wissentlich in Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften verwenden werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung festzustellen, ob Ihre Domainnamen-Registrierung die Rechte Dritter verletzt oder beeinträchtigt.

3. Kündigungen, Übertragungen und Änderungen

Wir werden Domainnamen-Registrierungen unter den folgenden Umständen kündigen, übertragen oder anderweitig Änderungen vornehmen:

  • vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 8, wenn wir schriftliche oder entsprechende elektronische Anweisungen von Ihnen oder Ihrem bevollmächtigten Vertreter erhalten, um eine solche Maßnahme zu ergreifen;
  • wenn wir eine Anordnung eines Gerichts oder eines Schiedsgerichts erhalten, jeweils in zuständiger Gerichtsbarkeit, die eine solche Maßnahme erfordert; und/oder
  • wenn wir eine Entscheidung eines administrativen Panels erhalten, die eine solche Maßnahme in einem administrativen Verfahren erfordert, an dem Sie beteiligt waren und das gemäß dieser Richtlinie oder einer späteren Version dieser Richtlinie, die von ICANN verabschiedet wurde, durchgeführt wurde. (Siehe Absatz 4(i) und(k) unten.)

Wir können auch Domainnamen-Registrierungen gemäß den Bedingungen Ihres Registrierungsvertrags oder anderer rechtlicher Anforderungen kündigen, übertragen oder anderweitig Änderungen vornehmen.

4. Verpflichtendes Verwaltungsverfahren

Dieser Absatz legt die Art von Streitfällen fest, bei denen Sie verpflichtet sind, sich einem verpflichtenden Verwaltungsverfahren zu unterziehen. Diese Verfahren werden vor einem der auf www.icann.org/udrp/approved-providers.htm aufgeführten Anbieter für Verwaltungsstreitbeilegung durchgeführt (jeweils ein "Anbieter").

  • Anwendbare Streitfälle. Sie sind verpflichtet, sich einem verpflichtenden Verwaltungsverfahren zu unterziehen, wenn ein Dritter (ein "Beschwerdeführer") dem anwendbaren Anbieter gemäß den Verfahrensregeln behauptet, dass:

    • Ihr Domainname identisch oder verwirrend ähnlich mit einer Marke oder Dienstleistungsmarke ist, an der der Beschwerdeführer Rechte hat; und
    • Sie keine Rechte oder berechtigten Interessen an dem Domainnamen haben; und
    • Ihr Domainname in böser Absicht registriert wurde und verwendet wird.

    Im Verwaltungsverfahren muss der Beschwerdeführer nachweisen, dass alle drei dieser Elemente vorliegen.

  • Nachweis der Registrierung und Verwendung in böser Absicht. Für die Zwecke von Absatz 4(a)(iii) sollen die folgenden Umstände, insbesondere aber nicht ausschließlich, wenn die Kommission sie als vorhanden feststellt, als Nachweis für die Registrierung und Verwendung eines Domainnamens in böser Absicht gelten:

    • Umstände, die darauf hinweisen, dass Sie den Domainnamen hauptsächlich zum Zweck des Verkaufs, der Vermietung oder der anderweitigen Übertragung der Domainnamensregistrierung an den Beschwerdeführer, der Inhaber der Marke oder Dienstleistungsmarke ist, oder an einen Konkurrenten des Beschwerdeführers erworben oder registriert haben, gegen eine wertvolle Gegenleistung, die über Ihre belegbaren Ausgaben direkt im Zusammenhang mit dem Domainnamen hinausgeht; oder
    • Sie haben den Domainnamen registriert, um den Inhaber der Marke oder Dienstleistungsmarke daran zu hindern, das Zeichen in einem entsprechenden Domainnamen zu verwenden, vorausgesetzt, Sie haben ein Muster solchen Verhaltens gezeigt; oder
    • Sie haben den Domainnamen hauptsächlich mit dem Ziel registriert, das Geschäft eines Konkurrenten zu stören; oder
    • durch die Benutzung des Domainnamens haben Sie absichtlich versucht, Internetnutzer zu Ihrem Webauftritt oder einem anderen Online-Standort zu kommerziellen Zwecken anzulocken, indem Sie eine Verwechslungsgefahr mit der Marke des Beschwerdeführers hinsichtlich der Quelle, der Unterstützung, der Zugehörigkeit oder der Befürwortung Ihres Webauftritts oder Standortes oder eines Produkts oder einer Dienstleistung auf Ihrem Webauftritt oder Standort erzeugen.
  • Wie Sie Ihre Rechte und berechtigten Interessen am Domainnamen in der Antwort auf eine Beschwerde nachweisen können. Wenn Sie eine Beschwerde erhalten, sollten Sie auf Absatz 5 der Verfahrensregeln verweisen, um festzustellen, wie Ihre Antwort vorbereitet werden sollte. Jede der folgenden Umstände, insbesondere aber nicht ausschließlich, wenn sie von der Kommission nach Auswertung aller vorgelegten Beweise nachgewiesen werden, soll Ihre Rechte oder berechtigten Interessen an dem Domainnamen für Zwecke von Absatz 4(a)(ii) demonstrieren:

    • Ihre Benutzung des Domainnamens oder nachweisbare Vorbereitungen zur Benutzung des Domainnamens oder eines dem Domainnamen entsprechenden Namens in Verbindung mit einem gutgläubigen Angebot von Waren oder Dienstleistungen, bevor Sie von dem Streit erfahren haben; oder
    • Sie (als Einzelperson, Geschäft oder andere Organisation) sind allgemein unter dem Domainnamen bekannt, selbst wenn Sie keine Marken- oder Dienstleistungsmarkenrechte erworben haben; oder
    • Sie nutzen den Domainnamen legitimerweise nicht kommerziell oder fair, ohne die Absicht, kommerziell zu profitieren, um Verbraucher irreführend wegzulocken oder die betreffende Marke oder Dienstleistungsmarke zu schädigen.
  • Auswahl des Anbieters. Der Beschwerdeführer wählt den Anbieter aus der von ICANN genehmigten Liste aus, indem er die Beschwerde bei diesem Anbieter einreicht. Der ausgewählte Anbieter wird das Verfahren durchführen, außer in Fällen der Konsolidierung wie in Absatz 4(f) beschrieben.

  • Einleitung des Verfahrens und Ablauf sowie Ernennung der Verwaltungskommission. Die Verfahrensregeln legen den Prozess zur Einleitung und Durchführung eines Verfahrens und zur Ernennung der Kommission fest, welche den Streit (die "Verwaltungskommission") entscheidet.

  • Konsolidierung. Im Falle mehrerer Streitigkeiten zwischen Ihnen und einem Beschwerdeführer kann entweder Sie oder der Beschwerdeführer die Konsolidierung der Streitigkeiten vor einer einzigen Verwaltungskommission beantragen. Dieser Antrag ist bei der ersten Verwaltungskommission einzureichen, die zur Anhörung eines anhängigen Streits zwischen den Parteien ernannt wurde. Diese Verwaltungskommission kann nach eigenem Ermessen alle oder einige dieser Streitigkeiten, vorausgesetzt, dass die konsolidierten Streitigkeiten durch diese Richtlinie oder eine spätere von ICANN übernommene Version dieser Richtlinie geregelt werden.

  • Gebühren. Alle Gebühren, die ein Anbieter im Zusammenhang mit einem Streitfall vor einer Verwaltungskommission gemäß dieser Richtlinie erhebt, sind vom Beschwerdeführer zu zahlen, außer in Fällen, in denen Sie die Verwaltungskommission von einem auf drei Kommissionsmitglieder erweitern möchten, wie in Absatz 5(b)(iv) der Verfahrensregeln vorgesehen, in welchem Fall alle Gebühren gleichmäßig zwischen Ihnen und dem Beschwerdeführer aufgeteilt werden.

  • Unsere Beteiligung an Verwaltungsverfahren. Wir werden uns nicht an der Verwaltung oder Durchführung eines Verfahrens vor einer Verwaltungskommission beteiligen und übernehmen keine Haftung für Entscheidungen der Verwaltungskommission.

  • Abhilfemaßnahmen. Die dem Beschwerdeführer in einem Verfahren vor einer Verwaltungskommission zur Verfügung stehenden Abhilfemaßnahmen sind auf die Löschung Ihres Domainnamens oder die Übertragung Ihrer Domainnamensregistrierung an den Beschwerdeführer beschränkt.

  • Benachrichtigung und Veröffentlichung. Der Anbieter benachrichtigt uns über jede Entscheidung der Verwaltungskommission in Bezug auf einen von uns registrierten Domainnamen. Alle Entscheidungen nach dieser Richtlinie werden vollständig im Internet veröffentlicht, außer wenn eine Verwaltungskommission in einem Ausnahmefall feststellt, dass Teile ihrer Entscheidung redigiert werden sollen.

  • Verfügbarkeit von Gerichtsverfahren. Die Anforderungen an verpflichtende Verwaltungsverfahren gemäß Absatz 4 hindern weder Sie noch den Beschwerdeführer daran, den Streit vor einem zuständigen Gericht zur unabhängigen Klärung einzureichen, bevor ein solches verpflichtendes Verwaltungsverfahren eingeleitet wird oder nachdem ein solches Verfahren abgeschlossen ist. Wenn eine Verwaltungskommission entscheidet, dass Ihre Domainnamensregistrierung zu löschen oder zu übertragen ist, warten wir zehn (10) Arbeitstage (wie an unserem Hauptsitz vorgegeben), nachdem uns der anwendbare Anbieter über die Entscheidung der Verwaltungskommission informiert hat, bevor wir diese Entscheidung umsetzen. Wir setzen die Entscheidung dann um, es sei denn, wir erhalten innerhalb dieser zehn (10) Arbeitstage von Ihnen offizielle Unterlagen (wie eine kopierte und von der Gerichtskanzlei gestempelte Klageschrift), dass Sie eine Klage gegen den Beschwerdeführer in einer Gerichtsbarkeit, der sich der Beschwerdeführer gemäß Absatz 3(b)(xiii) der Verfahrensregeln unterworfen hat, eingereicht haben. (Im Allgemeinen ist diese Gerichtsbarkeit entweder der Standort unseres Hauptsitzes oder Ihre Adresse, wie in unserer Whois-Datenbank angegeben. Details finden Sie in Absätzen 1 und 3(b)(xiii) der Verfahrensregeln.) Wenn wir solche Unterlagen innerhalb des zehn (10) Arbeitstage-Zeitraums erhalten, werden wir die Entscheidung der Verwaltungskommission nicht umsetzen und keine weiteren Maßnahmen ergreifen, bis wir (i) einen zufriedenstellenden Nachweis einer Einigung zwischen den Parteien erhalten; (ii) einen zufriedenstellenden Nachweis erhalten, dass Ihre Klage abgewiesen oder zurückgezogen wurde; oder (iii) eine Kopie einer gerichtlichen Anordnung erhalten, die Ihre Klage abweist oder feststellt, dass Sie nicht das Recht haben, den Domainnamen weiter zu nutzen.

Alle sonstigen Streitigkeiten und Rechtsstreitigkeiten

Alle sonstigen Streitigkeiten zwischen Ihnen und einer anderen Partei als uns, die Ihre Domainnamenregistrierung betreffen und nicht gemäß den zwingenden administrativen Verfahrensbestimmungen von Absatz 4 eingeleitet werden, sind zwischen Ihnen und dieser anderen Partei durch ein beliebiges Gericht, ein Schiedsverfahren oder ein anderes verfügbares Verfahren zu lösen.

Unsere Beteiligung an Streitigkeiten

Wir werden uns in keiner Weise an Streitigkeiten zwischen Ihnen und einer anderen Partei als uns in Bezug auf die Registrierung und Nutzung Ihres Domainnamens beteiligen. Sie dürfen uns nicht als Partei benennen oder uns anderweitig in ein solches Verfahren einbeziehen. Für den Fall, dass wir als Partei in ein solches Verfahren einbezogen werden, behalten wir uns das Recht vor, alle als angemessen erachteten Verteidigungen vorzubringen und alle anderen notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um uns zu verteidigen.

Aufrechterhaltung des Status Quo

Wir werden die Registrierung eines Domainnamens gemäß dieser Richtlinie nicht kündigen, übertragen, aktivieren, deaktivieren oder anderweitig ändern, außer wie in Absatz 3 oben vorgesehen.

Übertragungen während einer Streitigkeit

  • Übertragungen eines Domainnamens an einen neuen Inhaber. Sie dürfen Ihre Domainnamensregistrierung nicht an einen anderen Inhaber übertragen (i) während eines anhängigen Verwaltungsverfahrens gemäß Absatz 4 oder für einen Zeitraum von fünfzehn (15) Geschäftstagen (wie an unserem Hauptgeschäftssitz beobachtet) nach Abschluss eines solchen Verfahrens; oder (ii) während eines anhängigen Gerichtsverfahrens oder Schiedsverfahrens bezüglich Ihres Domainnamens, es sei denn, die Partei, an die die Domainnamensregistrierung übertragen wird, erklärt sich schriftlich damit einverstanden, an die Entscheidung des Gerichts oder Schiedsrichters gebunden zu sein. Wir behalten uns das Recht vor, jede Übertragung einer Domainnamensregistrierung an einen anderen Inhaber zu stornieren, die unter Verstoß gegen diesen Unterabsatz erfolgt.
  • Wechsel des Registrars. Sie dürfen Ihre Domainnamensregistrierung nicht an einen anderen Registrar übertragen während eines anhängigen Verwaltungsverfahrens gemäß Absatz 4 oder für einen Zeitraum von fünfzehn (15) Geschäftstagen (wie an unserem Hauptgeschäftssitz beobachtet) nach Abschluss eines solchen Verfahrens. Sie dürfen die Verwaltung Ihrer Domainnamensregistrierung an einen anderen Registrar während eines anhängigen Gerichtsverfahrens oder Schiedsverfahrens übertragen, vorausgesetzt, dass der bei uns registrierte Domainname weiterhin den gegen Sie eingeleiteten Verfahren gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie unterliegt. Falls Sie eine Domainnamensregistrierung während der Anhängigkeit eines Gerichtsverfahrens oder Schiedsverfahrens an uns übertragen, bleibt diese Streitigkeit weiterhin der Domainnamenstreitbeilegungsrichtlinie des Registrars unterworfen, von dem die Domainnamensregistrierung übertragen wurde.

Änderungen der Richtlinie

Wir behalten uns das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit mit Genehmigung der ICANN zu ändern. Wir werden unsere überarbeitete Richtlinie mindestens dreißig (30) Kalendertage vor Inkrafttreten unter https://www.dreamhost.com/domains-udrp.html veröffentlichen. Sofern diese Richtlinie nicht bereits durch die Einreichung einer Beschwerde bei einem Provider in Anspruch genommen wurde – in diesem Fall gilt die zum Zeitpunkt der Einreichung gültige Version der Richtlinie bis zur Beilegung der Streitigkeit – sind alle derartigen Änderungen für Sie in Bezug auf alle Domainnamen-Registrierungsstreitigkeiten bindend, unabhängig davon, ob die Streitigkeit vor, am oder nach dem Inkrafttreten unserer Änderung entstanden ist. Für den Fall, dass Sie einer Änderung dieser Richtlinie widersprechen, besteht Ihre einzige Möglichkeit darin, Ihre Domainnamen-Registrierung bei uns zu kündigen, wobei Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung der von Ihnen an uns gezahlten Gebühren haben. Die überarbeitete Richtlinie gilt für Sie, bis Sie Ihre Domainnamen-Registrierung kündigen.

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